+420 221 779 970 info@ak-sv.cz
 

Honorar

Das Honorar für geleistete Rechtsdienste berechnet unsere Rechtsanwaltskanzlei den Klienten gemäß der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg., über die Gebühren und den Aufwendungsersatz von Rechtsanwälten für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen (Rechtsanwaltstarif) in der jeweils geltenden Fassung.

Das Honorar wird meistens als:

  • Zeithonorar (in der Regel Stundensatz) – je nach der Anzahl der Stunden der geleisteten Dienste und/oder,
  • Pauschalhonorar – für einen bestimmten Umfang der während eines bestimmten Zeitraums geleisteten Rechtsdienste (in der Regel monatliche oder jährliche Pauschale),

vereinbart.

Es ist auch möglich, das Honorar wie folgt als:

  • Anteilshonorar – als ein bestimmter Prozentsatz des Wertes der Sache festgesetztes Honorar,
  • Abwicklungshonorar – für in einer bestimmten Sache geleistete Rechtsdiente,
  • Erfolgshonorar (“success fee”) – als zusätzlich festgesetztes Honorar im Falle von komplizierten Streiten und/oder verzwickten Sachen,

zu vereinbaren.

Anwaltsvorschriften ermöglichen weiter, ein Leistungshonorar (die vereinbarte Gebühr wird für jede Leistung und/oder in der vom Rechtsanwaltstarif festgesetzten Höhe berechnet) und/oder Kombination der oben genannten Kategorien der Honorare zu vereinbaren.