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Treuhandfonds

Verwaltung des Vermögens Dritter – Treuhandfonds

Unsere Rechtsanwaltskanzlei leistet Rechtsdienste und Hilfe bei Entscheidung der Klienten über Gründung der Treuhandfonds, bei deren Errichtung, ggf. bei deren Verwaltung. Die Treuhandfonds wurden in das neue Bürgerliche Gesetzbuch, Gesetz Nr. 89/2012 Slg., insbesondere gestützt auf das kanadische Recht eingearbeitet, und widerspiegeln erheblich die seit Jahrzenten sich entwickelnde kanadische Regelung. Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche ausländische Literatur, einschließlich der Rechtsprechung, was ermöglicht, alle Aspekte der Verwaltung des Treuhandfonds zu beurteilen und der geeignetste Typ des Treuhandfonds unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Klienten auszuwählen

Die Treuhandfonds sind in der Regel empfohlen, falls:

  • gegenseitige Verhältnisse unter Erben nicht unter Anwendung des Erbrechts erfolgreich gelöst werden können,
  • Vermögen des Gründers oder der bedachten Person vor künftigen negativen Folgen der unternehmerischen Tätigkeiten geschützt werden soll,
  • Vermögen der Gründer zur Sicherung des Wohllebens der nicht geschäftsfähigen oder abhängigen Nachkommenschaft dienen soll, und auch in anderen Situationen.

Unser Ziel ist, die Verwaltung des Treuhandfonds so zu gewährleisten, um den Treuhandfonds vor einem eventuellen Missbrauch seitens des Verwalters, einer ungenügenden Verwaltung des Vermögens, Risikocharakter der künftigen Beiträge zum Treuhandfonds usw. zu schützen. 

Die Rechtsanwaltskanzlei gewährleistet auch qualifizierte Beratung der Steueraspekte der Verwaltung des Treuhandfonds im Anschluss an im Ausland gegründete Treuhandfonds.